Stimmen Sie bei der Europawahl für Klimaschutz, Friedenspolitik und geregeltes Asylrecht.

 2015 hat die Weltgemeinschaft das Pariser Klimaabkommen beschlossen: Die Erderwärmung muss bis 2050 auf 1,5 bis 2 Grad begrenzt werden. Das war nicht nur ein historischer Schritt, sondern Verpflichtung und Versprechen zugleich.

Hier besteht Nachholbedarf aller Nationen. Wir Sozialdemokraten sind uns der Verpflichtung bewusst und setzen uns für den Klimaschutz ein!

Unsere Losung: Wir werden den nachfolgenden Generationen keine Welt übergeben, die vor dem Kollaps steht. Völlig zu Recht gehen zurzeit junge Menschen unter dem Motto 'Fridays for Future'auf die Straße und fordern von der Politik ein, dieses Versprechen einzulösen. 

Wir wollen uns stark machen für den Frieden - für unsere Kinder und Enkel.

Europa bedeutet vor allem eins: Frieden. Und zwar seit über 70 Jahren. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Errungenschaft, die wir schützen müssen. Mit unseren Nachbarn, Partnern und Freunden teilen wir gemeinsame Werte: Wir lieben die Freiheit, achten die Rechte jedes Menschen und glauben an den Zusammenhalt.

Wenn wir von einem geregelten Asylrecht sprechen, dann meinen wir...

1) eine geordnete Rückkehr in die Herkunftsländer, wenn ein geduldeter Asylbewerber bei seiner Identität täuscht oder seinen Pass vernichtet. Er fällt sodann in den Duldungstatbestand "Duldung mit ungeklärter Identität". Das trifft künftig zu, wenn innerhalb von drei Monaten seine tatsächliche Identität nicht geklärt werden kann und der Asylbewerber selbst dafür auch keine zumutbare Anstrengung unternimmt. In der Folge verliert er die Erlaubnis für eine Beschäftigung und Sozialleistungen werden beschnitten. Daraus leitet das Innenministerium eine Fluchtgefahr ab – und das Recht Sicherungshaft zu verfügen. 

2) eine Gesetzgebung zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern. Hier geht es um bessere Förderung und dauerhafte Perspektiven für die Menschen – unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Auch Geduldete oder Menschen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können nun berufsbezogene Deutschkurse in Anspruch nehmen. Und anders als bisher können sie in dieser Zeit auch Arbeitslosengeld beziehen – wenn die Arbeitsagentur feststellt, dass dies für die dauerhafte berufliche Eingliederung notwendig ist. Das gleiche gilt für Integrationskurse.

3) ein Asylbewerberleistungsgesetz, welches die Leistungen des Staates gegenüber den Asylbewerbern regelt. Hierfür wurden die Sätze für den Regelbedarf neu festgesetzt. Alleinstehende Asylbewerber bekommen nun 344 €. Dafür werden die Sätze für Kinder im Schulalter angehoben. Und Flüchtlinge, die sich zum Beispiel in Vereinen ehrenamtlich engagieren, können künftig bis zu 200 € der so genannten Ehrenamtspauschale zusätzlich behalten. 

 

 

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